Vorsorgevollmacht
Wenn Sie in einer Notsituation bestimmte Dinge nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, ist es ratsam eine Vorsorgevollmacht zu haben. Mit dieser Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine dritte Person alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu übernehmen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie verhindern, dass es zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren kommt.
Eine bestimmte Form oder eine notarielle Beurkundung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Eine wirksame Vollmacht können nur Personen ausstellen, die auch geschäftsfähig sind.
Weitere wichtige Informationen sowie eine Vorlage zur Vorsorgevollmacht finden Sie unter: Vorsorgevollmacht