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Die katholische Bestattung

Eine Bestattung der katholischen Kirche hat in der Regel einen Ablauf, der zwei Schritte vorsieht. Den Ablauf einer Erdbestattung mit vorangehender Trauerfeier können Sie hier einsehen.

In der Trauerhalle/Kirche:

Eröffnung mit Musik
Besprengen von Urne oder Sarg mit Weihwasser
Begrüßung durch den Pfarrer mit Bibelzitat
Kyrie-Gebet Antwortgesang: „Herr, erbarme dich“, „Christus, erbarme dich“, „Herr, erbarme dich“
Gebet zum Eingang, das die Situation zum Thema hat
Schriftlesung Der Zelebrant liest aus der Heiligen Schrift. Eine Lesung aus dem Alten Testament wird mit den Worten „Wort des lebendigen Gottes“, eine Lesung aus dem Neuen Testament mit „Lob sei dir, Christus“ beantwortet
Homilie (Trauerpredigt) Die etwa 10- bis 15-minütige Predigt bringt den Gedanken von Leben und Auferstehung mit dem Leben der/des Verstorbenen in Zusammenhang
Stille Die Trauergemeinde bedenkt in kurzer Stille das Gesagte
Lied oder Psalmgebet Die Trauergemeinde singt zusammen ein Lied oder betet einen Psalm
Anrufung Die Trauergemeinde bitte laut um die Erlösung der/des Verstorbenen durch das Wort „Erlöse sie/ihn“
Gebet Das Gebet enthält eine Preisung Gottes und die Bitte, den Verstorbenen bei sich aufzunehmen. Es enthält außerdem die Bitte um Trost für die Angehörigen
Prozession zum Grab (falls nicht eingeäschert wird, sonst endet der Gottesdienst hier mit Musik)

Am Grab:

Gebet und Ansprache Der Pfarrer spricht zu den Trauernden, nachdem sie sich vollständig am Grab versammelt haben
Weihrauch als Symbol der aufsteigenden Gebete der Gemeinde
Text zur Grablegung wird gelesen
Weihwasser Nochmalige Segnung des Sarges oder der Urne als Zeichen der Verbundenheit mit Gott durch die Taufe
Erdwurf Der Pfarrer führt den ersten Erdwurf als Symbol der Vergänglichkeit des Menschen aus
Kreuzzeichen Der Geistliche zeichnet eine Kreuzgeste über dem Grab als Symbol von Leben und Sterben in Jesus Christus
Vaterunser Das Vaterunser wird gemeinsam gesprochen
Schlusssegen Die Gemeinde wird jetzt mit dem Segen Gottes entlassen
Jetzt können Beileidsbekundungen gegenüber den Angehörigen ausgesprochen werden.